Im Zuge der Föderalismusreform haben die Bundesländer seit dem 1. September 2006 die Möglichkeit, die Höhe ihres Grunderwerbsteuersatzes selbst festzulegen. Im Gegensatz zu Berlin, das bereits zum 1. Januar 2007 von dieser Möglichkeit Gebrauch machte, haben 13 der 16 Bundesländer nicht vor, ihre Grunderwerbsteuer zu erhöhen. Dies berichtet aktuell die Immobilienzeitung.
In einer von der Zeitung durchgeführten Befragung gaben 13 der 16 Länderfinanzministerien an, den seit 1997 geltenden Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent nicht anheben zu wollen. Nur in Bremen werde die Entscheidung noch geprüft, während das Saarland keine Angaben machte. Damit ist Berlin das einzige Bundesland, das seinen Grunderwerbsteuersatz auf 4,5 Prozent erhöhte, was nach Berechung der Immobilienzeitung beim Erwerb eines Einfamilienhauses im Wert von 300.000 Euro einen Steuerbetrag von 13.500 statt bislang 10.500 Euro ausmacht.