Bescheide von Behörden sind nicht selten in einem Amtsdeutsch verfasst, das es dem Leser schwer macht, die Inhalte sofort zu erfassen und zu verstehen. Unverständlichkeit kann zu Verständigungsschwierigkeiten führen. Um diese abzubauen, will die Bundesagentur für Arbeit in der Grundsicherung nun bürgerfreundlichere Bescheide einsetzten. Mit Vertretern aus Beratungsstellen für Arbeitslose und mit Leistungsempfängern hat die BA die Schreiben, darunter die Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide auf Arbeitslosengeld II, verständlicher formuliert.
"Durch eine Klarheit der Sprache wollen wir die Akzeptanz in die Arbeit der Jobcenter erhöhen und damit auch mehr Vertrauen in unsere Entscheidungen aufbauen", erläuterte der Vorstand Grundsicherung bei der BA, Heinrich Alt. Man hoffe so auf eine Reduzierung von Widersprüchen, die oft nur deshalb eingelegt würden, weil Bescheide nicht verstanden werden. Ob die neuen Formulierungen tatsächlich verständlicher sind, wurden in der Praxis getestet. Die Reaktionen der Kunden waren nach Angaben der BA-Pressestelle durchweg positiv. So heißt es zum Beispiel künftig nicht mehr: "Sie sind bzw. waren nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X). In der Zeit vom 15.10.2009 bis 31.10.2009 wurden Leistungen nach dem SGB II in der genannten Höhe zu Unrecht gezahlt."Sondern: "Da Sie nach den vorhandenen Unterlagen eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht rechtzeitig angezeigt haben, ist eine Überzahlung entstanden."
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