Dem obersten deutschen Gericht zufolge verstößt die Grundlage der Nacherhebungen, das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg in seiner Fassung vom 1. Februar 2004, gegen das grundgesetzlich verankerte Rückwirkungsverbot. In der Begründung seiner Entscheidung greift das Bundesverfassungsgericht die Argumentation eines Gutachtens von Prof. Dr. Udo Steiner und Dr. Antje Demske auf, das bereits 2008 vom BBU angestoßen und vom Verband seither immer wieder in Politik und Verwaltung bekannt gemacht worden war. Der BBU hatte immer wieder sehr deutlich auf seine erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Regelungen zu den Verjährungsfristen von Nacherhebungen von Altanschließern hingewiesen.
Die Summen sind erheblich: Allein von seinen Mitgliedsunternehmen sind dem BBU Beitragsnachzahlungen in Höhe von rund 60 Millionen Euro bekannt. Das entspricht fast 14 Prozent ihrer 2014 geleisteten Jahresinvestitionen. Insgesamt drohten sogar Nachforderungen von bis zu 340 Millionen Euro. Kern: „Wir sind sehr froh, dass mit dieser Entscheidung eine jahrelange Diskussion nun hoffentlich zu einem guten Ende findet.“
Der BBU geht davon aus, dass jetzt alle anhängigen Widerspruchsverfahren gegen Beitragsnachforderungen im Licht der höchstrichterlichen Beschlusses entschieden und die zu Unrecht erhobenen Beiträge zurückerstattet werden.
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