ALG II-STATISTIK IM LAND BRANDENBURG

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Nach vorläufigen Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist zwischen Januar und September 2005 die Zahl der im Land Brandenburg registrierten Empfänger des Arbeitslosengeldes II von 215.381 auf 252.089 angestiegen. Dies entspricht einer Erhöhung um 17 Prozent. Insgesamt waren im September 186.882 Bedarfsgemeinschaften in Brandenburg registriert. Wie aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage an den Brandenburger Landtag (Drucksache 4/2195) hervorgeht, ist damit von den 1,22 Millionen Haushalten im Land (Stand: Mikrozensus 2004) knapp jeder siebte Haushalt auf die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen. Dieser Wert ist jedoch als Schätzwert anzusehen, da der Begriff des Haushaltes auch mehrere Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II umfassen könne.Im genannten Zeitraum hat sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, in der nur eine Person lebt (Ein-Personen-Haushalte), von 96.331 im Januar auf 109.555 im September erhöht. Der Anteil der Ein-Personen-Haushalte an der Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften ist damit um 2,3 Prozent gestiegen. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse zur Stützung der These vor, dass sich immer mehr Partnerschaften, die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, trennen, um einen Anspruch auf die Leistungen zu erhalten.Bezüglich der in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs gewährten, durchschnittlichen Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger macht der Minister folgende Angaben: Landkreis/ kreisfreie Stadt Schätzung durchschn. Kosten der Unterkunft je Bedarfsgemeinschaft in EUR 2004 Höhe der Kosten der Unterkunft je Bedarfsgemeinschaft in EUR für 9/2005 Barnim 270 297 Brandenburg a.d.H. 300 218 Cottbus 318 183 Dahme-Spreewald 382 270 Elbe-Elster 310 213 Frankfurt (Oder) 318 253 Havelland 315 255 Märkisch-Oderland 325 213 Oberhavel 339 228 Oberspreewald-Lausitz 311 226 Oder-Spree 258 250 Ostprignitz-Ruppin 347 207 Potsdam 365 382 Potsdam-Mittelmark 352 267 Prignitz 365 179 Spree-Neiße 310 202 Teltow-Fläming 330 297 Uckermark 339 248 Quellen: Schätzung der Kommunen Mai 2004 für das Jahr 2005Dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, mit dem in 2005 und 2006 der Bundesanteil an den kommunalen Kosten der Unterkunft und Heizung auf Null absenken werden soll, wird die Landesregierung nach Minister Junghanns nicht zustimmen. In der Berechnungsformel für die Be- und Entlastungen der Kommunen seien eine Vielzahl von Schätzgrößen für Aufwendungen vorgesehen, die mit fiktiven Daten ermittelt würden. Die fehlerhaften Parameter der Anlage zu § 46 Abs. 9 SGB II führten zu evident überhöhten fiktiven Entlastungen der Länder und Kommunen. Aus diesem Grund werde sich die Landesregierung einer Bundesratsinitiative anschließen, deren Forderung es sei, vor der Durchführung des Revisionsverfahrens das Berechnungsschema so anzupassen, dass es die tatsächlichen Be- und Entlastungen der kommunalen Träger und der Länder wiedergibt.