ALG II IN DER OSTPRIGNITZ: DER UMZUG ALS DRUCKMITTEL

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Walter Tolsdorf, Geschäftsführer der Neuruppiner Wohnungsgesellschaft mbH, fürchtet, dass im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in diesem Jahr wesentlich mehr Empfänger des Arbeitslosengeldes II werden umziehen müssen, als in 2005 absehbar. Wie er in der Märkischen Allgemeinen Zeitung erläuterte, liegt der Grund hierfür in der Anwendung der Richtlinie für die Kosten der Unterkunft und Heizung: Der Kreis übernähme lediglich eine Miete von 4,20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche - diese Wohnungen seien aber häufig nicht am Markt vorhanden. Auch Rolf Eggeling, Geschäftsführer der Wusterhausener Wohnungsbaugesellschaft vertrat in dem Artikel die Auffassung, dass es nicht genug kleine Wohnungen zu dem vom Kreis geforderten Preisen gäbe. Selbst bei vielen der als Sozialwohnungen errichteten Häuser, so Eggeling, läge die Nettokaltmiete über 4,20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Das räumt selbst der zuständige Landrat Gilde ein. Die Richtlinie passe auf etwa 75 Prozent der Hartz IV-Betroffenen. Im Umkehrschluss bedeute dies, dass fast jeder vierte Hilfeempfänger in einer zu teuren Wohnung lebe und umziehen müsse.