ALG II IN BERLIN: NOVELLIERUNG DER AV WOHNEN ERNEUT VON DER TAGESORDNUNG DES SENATS ABGESETZT

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Nachdem es den Koalitionsfraktionen auch bis zum 20. November 2008 nicht gelungen ist, sich zur Anpassung der für ALG II-Empfänger zulässigen Obergrenzen für Bruttowarmmieten zu verständigen, wurde die Novellierung der AV Wohnen zum wiederholten Male von der Tagesordnung der Sitzung des Senats genommen. Über die Novellierung sollte am 2. Dezember 2008 beschlossen werden. Nach Auskunft der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales muss die Entscheidung des Senats in dieser Sache in jedem Fall noch in diesem Jahr erfolgen.