In einer gemeinsamen Presseerklärung haben Bundeswirtschaftsminister Glos und Bundesbauminister Tiefensee am 7. April bekannt gegeben, dass der gemeinsame Vorschlag zur Novellierung der Energieeinsparverordnung in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben wurde. Der Referentenentwurf wurde noch nicht veröffentlicht. Er wird in den nächsten Wochen zunächst mit den anderen Bundesministerien und erst anschließend mit Ländern und Spitzenverbänden erörtert. Erst danach wird die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung endgültig beschließen. Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen.
Eigentümer und Vermieter werden nach der Presseerklärung für die Erstellung des Energieausweises ein Optionsrecht haben. Sie dürfen zwischen dem ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs wählen. Es wurde der marktwirtschaftliche Ansatz gewählt in der Überzeugung, dass beide Arten des Energieausweises einen angemessenen Anreiz für energetische Sanierungen setzen werden. Mit der 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie werden unnötige Zusatzbelastungen für Bürger und Wirtschaft vermieden. Es soll künftig überprüft werden, ob sich beide Ausweisarten in der Praxis bewährt haben.Wie in der europäischen Richtlinie vorgesehen, müssen bei der Ausstellung der Energieausweise - bei beiden Varianten - auch Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben werden, sofern solche Maßnahmen kostengünstig durchgeführt werden können. Im Rahmen des CO2-Gebäudesanie-rungsprogramms der Bundesregierung sollen die Bedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als unbürokratischer Nachweis genutzt werden. Für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Verordnung sind Übergangsregelungen zum schrittweisen Wirksamwerden der Regelungen eingeplant.Trotz der offenbar vorgesehenen generellen Wahlfreiheit zwischen bedarfsbasiertem und verbrauchsbasiertem Energieausweis wird der Referentenentwurf in seinen Details, insbesondere das Verfahren zur Erstellung von Energieausweisen, durch die Wohnungswirtschaft sehr kritisch bezüglich der praxisgerechten Anwendbarkeit geprüft werden. Wir werden Sie zeitnah weiter informieren.Die Pressemitteilung des BMWi steht im PDF-Format im Internet des BBU zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie das Acrobat Plug-In. Presse-Erklärung BMWT / BMVBS
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