AKTUELLER SACHSTAND: NEUAUSRICHTUNG DER BANKAUFSICHTLICHEN ANFORDERUNGEN FÜR WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN MIT SPAREINRICHTUNG

PDF
Der GdW hat mit Schreiben vom 16. März 2012 über den aktuellen Sachstand bezüglich der Neuaus-richtung der bankaufsichtlichen Anforderungen für Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung informiert, der aus den zwischenzeitlich erfolgten Gesprächen zwischen Bundesministerium der Finanzen (BMF), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank resultiert. In den Gesprächen wurden drei Wege herausgearbeitet, die dann auch das Präsidium der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung erörtert hat. Alle drei Wege wurden dort nicht begrüßt.Zwischenzeitlich liegt dem GdW die Information vor, dass das BMF den zweiten Weg wählen möchte. Dies bedeutet, dass eine abschließende Regelung der Vorschriften für Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung in einen eigenen Unterabschnitt des Kreditwesengesetz (KWG) Eingang finden soll. Das BMF hat diesbezüglich einen Vorschlag erarbeitet, der sich momentan noch in der Hausabstimmung befindet, aber voraussichtlich vor Ostern veröffentlicht wird.Nach Auskunft des BMF werden dabei die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung als einzige Gruppe von Kreditinstituten in Deutschland vollständig aus den Regelungen der EU-Verordnung ausgenommen. Darüber hinaus werden im KWG in drei Paragrafen die für die Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung geltenden Regelungen abschließend geregelt, verbunden mit Verordnungsermächtigungen für die Bereiche Solvabilität und Liquidität. In den jeweiligen Verordnungen sind eigenständige Abschnitte für die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung vorgesehen.Dem GdW wurde signalisiert, dass bezüglich des genossenschaftlichen Eigenkapitals eine Formulierung aufgenommen wird, wonach das Geschäftsguthaben von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung weiterhin Bestandteil des Kernkapitals bleibt. Ebenso wurde seitens des BMF bestätigt, dass es bezüglich der Sicherungseinrichtung keine erhöhten Anforderungen geben soll.Der GdW betrachtet dies als Zwischeninformation und wird berichten, sobald der Referentenentwurf vorliegt. Nach Einschätzung des GdW ist der vom BMF eingeschlagene Weg eine sehr gute Grundlage im Sinne der Wohnungsgenossenschaften, sodass eine dauerhafte Sicherung des Geschäftsmodells der Spareinrichtung ermöglicht wird.  Schreiben des GdW

Downloads

2AEA9A_05-12%20Neuausrichtung%20bankaufsichtl.%20Anf.%20Gen%20mit%20Spareinrichtung%20-%20Anlage
PDF
162

Ansprechpersonen

 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
Mitarbeiterin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T +49 (30) 89781 - 122