In ihrem aktuellen Rundschreiben gibt die KfW Förderbank aktuelle Informationen zu ihren wohnwirtschaftlichen Programmen:
1. Kreditaufstockungen im KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003 und im KfW-Programm zur CO2-MinderungFür Vorhaben, die bereits in den Ende 2004 ausgelaufenen Programmen „KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003“ und „KfW-Programm zur CO2-Minderung“ gefördert wurden, können Kreditaufstockungen (Erhöhungen der Zusagebeträge) über das neue Programm Wohnraum Modernisieren vorgenommen werden, sofern das bereits geförderte Vorhaben den neuen Programmbestimmungen entspricht.Die Kreditaufstockung für eine im KfW-Programm zur CO2-Minderung geförderte Photovoltaik-Anlage kann in dem neuen Programm Solarstrom Erzeugen bis zu einem maximalen Kreditbetrag in Höhe von 50.000 EUR vorgenommen werden.Bei einem Verzicht auf einen noch nicht abgerufenen Kredit kann grundsätzlich frühestens nach sechs Monaten ein neuer Kredit aus dem bereits beantragten Programm bzw. aus dessen Nachfolgeprogramm für dasselbe Vorhaben gewährt werden. Für neue und in wesentlichen Teilen veränderte Vorhaben gilt die Sperrfrist nicht.2. Spezialfinanzierungsform: Contracting-Vorhaben in Wohnraum modernisieren, Ökologisch Bauen und dem KfW-CO2-GebäudesanierungsprogrammDie Förderung von Contracting-Vorhaben wurde dahingehend erweitert, dass die bisherige Einschränkung auf Heizungsanlagen entfällt. Ab sofort können alle Contracting-Vorhaben, in denen die durchgeführten Maßnahmen den Programmbestimmungen entsprechen, gefördert werden.3. Anpassung des Merkblattes „KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm“: Gewährung eines TeilschulderlassesDer Teilschulderlass dient der Reduzierung des Darlehens und wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises und einer Bestätigung über die plangemäße Durchführung gewährt. Die Höhe des Teilschulderlasses beträgt 15 Prozent des Zusagebetrages. Verzichtet der Endkreditnehmer auf einen Teilbetrag des Darlehens oder kündigt die KfW einen Teilbetrag, dann richtet sich die Höhe des Teilschulderlasses nach dem reduzierten Zusagebetrag. Die Gutschrift erfolgt 18 Monate nach dem auf die Prüfung folgenden nächsten Fälligkeitstermin der Zins- und/oder Tilgungszahlung. Sofern zu diesem Wertstellungstermin die Darlehensvaluta geringer ist als die Höhe des Teilschulderlasses, wird der Teilschulderlass nur in Höhe der aktuellen Darlehensvaluta gutgeschrieben. Eine Barauszahlung des Teilschulderlasses ist nicht möglich.4. Anpassung des Merkblattes „Wohnraum Modernisieren“: Finanzierung von HeizungsanlagenDie Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme wird als Öko-Plus-Maßnahme gefördert. Werden die im Merkblatt beschriebenen technischen Anforderungen nicht erfüllt, kann diese Heizung als Standard-Maßnahme gefördert werden. Kumulierung mit dem KfW-CO2- Gebäudesanierungsprogramm Die Kombination eines Kredites aus dem Programm Wohnraum Modernisieren mit dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Für Dämmmaßnahmen und Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme, die nicht im Zusammenhang mit den in den Maßnahmenpaketen 0 - 4 des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms vorgesehenen Maßnahmen stehen, kann die Öko-Plus-Variante beantragt werden.Beispiel: Maßnahmenpaket 0 (Wärmedämmung Außenwände, Dach und Kellerdecke, Erneuerung der Fenster) und Öko-Plus-Maßnahme Heizung auf Basis erneuerbarer EnergienEine Ergänzungsfinanzierung zu den im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen ist nur in der Standard-Variante möglich. Eine Ausnahme hiervon bildet Maßnahmenpaket 5 (Austausch von Heizungen), in dem für die Ergänzungsfinanzierung bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen die Variante Öko-Plus beantragt werden kann.Beispiel: Austausch eines Gaskessels, der vor dem 01. Juni 1982 eingebaut wurde, durch einen Gas-Brennwertkessel in Kombination mit einer solarthermischen Anlage.Kosten: 100 EUR/m² Wohnfläche. Die Förderung im KfW-CO2- Gebäudesanierungsprogramm beträgt max. 80 EUR/m² Wohnfläche. Für den zusätzlichen Finanzierungsbedarf kann die Öko-Plus-Variante beantragt werden.Die Merkblätter wurden entsprechend überarbeitet. Sie stehen im Internet unter www.kfw-foerderbank.de zur Verfügung.