ÄNDERUNGEN IN DEN KFW-PROGRAMMEN ZUM ENERGIEEFFIZIENTEN BAUEN UND SANIEREN

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Der Bund stellt der KfW 2011 für die Programmfamilie Energieeffizientes Bauen und Sanieren 936 Mio. EUR zur Verfügung, die fast zu gleichen Teilen aus dem Haushalt des Bundesbauministeriums und dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (Energiekonzept) stammen. Vor diesem Hintergrund vollzieht die KfW zum 1. März 2011 eine Reihe von Programmänderungen. Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr.: 151/152): Wiedereinführung der Einzelmaßnahmen Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik) zum 1. März 2011 wird nun wieder eine schrittweise energetische Modernisierung möglich. In diesem Zusammenhang werden die technischen Anforderungen künftig jedoch im Durchschnitt um etwa 20 Prozent erhöht. Bisher bezogen sich die technischen Mindestanforderungen bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Außenwand und Kellerdecke) auf den Wärmedurchgangswiderstand ("R-Wert") des neu aufzubringenden Dämmstoffes. Bereits vorhandene Bauteile blieben dabei unberücksichtigt. Ab dem 1. März 2011 wird die KfW das Berechnungsverfahren umstellen und ihre Förderung davon abhängig machen, dass der von der KfW vorgegebene Wärmedurchgangskoeffizient ("U-Wert") für das gesamte Bauteil inklusive der neu aufzubringenden Dämmung erreicht wird. Damit ist bei Bauteilen mit guter bis sehr guter Dämmung gegebenenfalls eine geringere zusätzliche Dämmung als bisher erforderlich. Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung verbindet die KfW diese höheren Anforderungen mit der Einbindung von Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen (analog der Vorgehensweise beim KfW-Effizienzhaus). Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programm-Nr.: 431): Baubegleitungszuschuss bereits ab einer Einzelmaßnahme Zur Unterstützung der höheren Anforderungen und Qualitätssicherung öffnet die KfW die Sonderförderung im Baubegleitungszuschuss für jede durchzuführende Einzelmaßnahme. Zuvor war die Förderung erst ab zwei Einzelmaßnahmen möglich. Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Kredit Anlage zum Merkblatt Energieeffizient Sanieren Merkblatt Energieeffizient Bauen Anlage zum Merkblatt Energieeffizient Bauen Merkblatt Altersgerecht Umbauen - Kredit Anlage zum Merkblatt Technische Mindestanforderungen für Altersgerecht Umbauen Merkblatt Wohnraum Modernisieren

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18E04D2_6000001770_Merkblatt_151_152_EES_Kredit_03_2011
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18E04D6_6000001778_Merkblatt_Anlage_151_152_EES_2011_03
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18E04DA_6000001771_Merkblatt_153_EEB_2011_03
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18E04DE_6000001785_Merkblatt_Anlage_153_EEB_2011_03
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18E04E2_6000001772_Merkblatt_155_Altersgerecht_Umbauen_Kredit_2011_03
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18E04E6_6000001779_Merkblatt_Anlage_155_Altersgerecht_Umbauen_2011_03
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18E04EA_6000001773_Merkblatt_141_Wohnmod_2011_03
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