ÄNDERUNG DES WOHNGELDGESETZES VERÖFFENTLICHT: EINMALIGER ZUSÄTZLICHER WOHNGELDBETRAG

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Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 64 vom 29. Dezember 2008, Seite 2963 wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes vom 22. Dezember 2008 veröffentlicht. Das Änderungsgesetz sieht unter anderem die Zahlung eines einmaligen zusätzlichen Wohngeldbetrages an wohngeldberechtigte Haushalte vor, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis zum 31. März 2009 Wohngeld beziehen. Der zusätzliche Wohngeldbetrag ist nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder gestaffelt und beträgt beispielsweise für zwei zu berücksichtigende Personen 130 Euro. BBU-Mitgliedsunternehmen können den Text zur Änderung des Wohngeldgesetzes im Internetangebot des BBU als PDF-Dokument abrufen. Gesetzestext

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3F3D6_1-wohngeldgesetz
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