Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat eine Änderung der Städtebauförderungsrichtlinie von 2015 erlassen. Diese ist nun im Amtsblatt erschienen und trat bereits mit Wirkung zum 1. Juni 2017 in Kraft.
Durch die Änderung wird insbesondere die Förderung von städtischem Grün in die Richtlinie aufgenommen. Welche Anpassungen sich im Detail ergeben, ist dem Auszug im Downloadbereich zu entnehmen.
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amtsblatt_38_17_s._843-844
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