Am 8. April 2014 hatte der BBU über die ab 1. Mai 2014 in Kraft getretene novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die die Energieausweis-Pflicht weiter verschärft, informiert. Teil der Neuregelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist die Pflicht zur Veröffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen von Vermietern und Verkäufern.
Die Verpflichtung gilt ab dem 1. Mai 2014 für alle Immobilieninserate in kommerziellen Medien wie etwa Zeitungen oder kostenpflichtigen Online-Portalen. Die Verkäufer bzw. Vermieter sind dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden.
Ab dem 1. Mai 2015 können Verstöße gegen die Ausweispflichten nun als Ordnungswidrigkeit und mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Bitte beachten Sie dies ab sofort insbesondere bei den Anzeigenschaltungen.