Mitarbeiter:innen von Ablese- und Wartungsdienstleistern kommen grundsätzlich nur nach unserer schriftlichen oder telefonischen Ankündigung. Informationen zu anstehenden Terminen erfolgen auch mit Aushang oder direktem Brief an Sie oder per E-Mail. Die Mieter*innen sind zur Aufmerksamkeit aufgefordert.
Wie sich Mieter*innen vor Betrügern schützen können: Sollte sich jemand ohne vorherige Anmeldung Zutritt verschaffen wollen, um Ablesungen oder Wartungen durchzuführen, bitten sollte der Person der Zutritt verweigert werden und den Vorfall an das vermietende Wohnungsunternehmen zu melden. Generell wird empfohlen, sich bei Terminen mit berechtigten Mitarbeiter:innen von Ablese- und Wartungsdienstleistern immer den Dienstausweis zeigen zu lassen.
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