Das Bundeskabinett hat am 5. September die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung ab dem 1. Januar 2008 beschlossen. Der Beitragssatz wird dann von 4,2 auf 3,9 Prozent gesenkt.
Nachdem er bereits zum 1. Januar 2007 von 6,5 Prozent auf 4,2 Prozent gesenkt worden war, werden die Beitragszahler erneut entlastet. Mit 3,9 Prozent wird ein Beitragssatz erreicht, wie er zuletzt Anfang der Achtzigerjahre galt. Die damit verbundene Senkung der Lohnnebenkosten setzt Impulse auf dem Arbeitsmarkt, so das Bundesarbeitsministerium. Die Höhe der Senkung erfolge mit Augenmaß und orientiert sich an einer nachhaltigen Beitragspolitik, die einen stabilen Beitragssatz auch in konjunkturellen Schwächephasen ermöglichen soll.Mit der Senkung des Beitragssatzes ist eine Entlastungswirkung von 2,2 Mrd. Euro im Jahr 2008 verbunden.