Die Untersuchung des Bundeskartellamtes zeigt, dass die Anbieterseite hoch konzentriert ist und der Markt durch wenige große Unternehmen beherrscht wird. So entfallen auf die größten fünf Anbieter in Deutschland insgesamt über 70 Prozent des Gesamtmarktvolumens. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes bestehen „erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols“, dem zumindest die beiden Marktführer, möglicherweise aber auch weitere der größten fünf Anbieter, angehören.
Die Sektoruntersuchung kommt weiter zu dem Ergebnis, dass sowohl eine Reihe von Strukturmerkmalen als auch bestimmte Verhaltensweisen der Anbieter dem Kunden einen Anbieterwechsel erschweren. Zu den zentralen strukturellen Wettbewerbshemmnissen zählen u.a. die langen Vertragslaufzeiten, die unter anderem auf unterschiedliche Eichfristen für verschiedene Zählerarten zurückzuführen sind, sowie die fehlende Interoperabilität (Hard- und Software harmonieren technisch und können miteinander betrieben werden) von Zählersystemen und eine geringe Vergleichbarkeit von Preisen sowie der Qualität der angebotenen Leistungen.
Als Konsequenz aus der Sektoruntersuchung fordert das Bundeskartellamt vom Gesetzgeber Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs im Ablesemarkt. Hierzu gehören Maßnahmen, die die Zähler stärker interoperabel machen sollen und die Eichfristen sowie die Nutzungsdauer der Zähler vereinheitlichen können. Zudem fordern die Wettbewerbshüter mehr Transparenz für die Mieter durch Informationsrechte und Ausschreibungspflichten.
Das Bundeskartellamt hatte die Sektoruntersuchung im Bereich Submetering im Jahr 2015 begonnen. Missbrauchsverfahren gegen einzelne Marktakteure erwägen die Wettbewerbshüter aktuell nicht.
Den Bericht des Bundeskartellamtes finden Sie hier:
http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung%20Submetering.html