ABSCHLEPPKOSTEN FÜR UNBEFUGT ABGESTELLTE KRAFTFAHRZEUGE

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In einem Beitrag von 23. Juni 2009 hatten wir über ein Urteil des BGH berichtet, nach dem die Kosten für das Abschleppen eines unbefugt abgestellten Pkws von dessen Eigentümer verlangt werden können. Mittlerweile liegt das vollständige Urteil (V ZR 144/08) vor und kann abgerufen werden. Beitrag vom 23. Juni 2009Der V. Zivilsenat des BGH hatte am  5. Juni 2009 entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden müssen. Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, bei dem auf einem Parkplatz für mehrere Einkaufsmärkte darauf hingewiesen wurde, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. In dem entschiedenen Fall wurde ein Pkw über die zulässige Zeit hinaus auf dem Parkplatz abgestellt. Daraufhin wurde das Fahrzeug von einem Unternehmen abgeschleppt, das durch den Grundstückseigentümer, den Eigentümer der Einkaufsmärkte, beauftragt war, die Nutzung des Parkplatzes zu kontrollieren und unter bestimmten Voraussetzungen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. BGH-Urteil vom 05.06.2009

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26A0A_16-09%20Abschleppkosten
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