Kabel-, Satelliten- und IPTV-Haushalte sind davon nicht betroffen. Gemeinschaftsempfangsanlagen von Wohnungsunternehmen sind nur betroffen, sofern im Einzelfall noch terrestrische Antennensignale in die Anlagen eingespeist werden.
Die schrittweise Abschaltung beginnt ab 0 Uhr. Anschließend wird in den Umstiegsregionen bis 12 Uhr zeitversetzt das erweiterte DVB-T2 HD-Programmbouquet aufgeschaltet.
Zum Empfang des vollständigen Programmangebots muss jeder DVB-T2 HD-Haushalt am 29. März 2017 ab 12 Uhr am Empfangsgerät einen Sendersuchlauf durchführen. Dies gilt auch für die Fernsehzuschauer, die bereits DVB-T2 HD empfangen. Gründe hierfür sind die neu hinzukommenden TV-Programme und Kanalwechsel.
Senderstandorte, die am 29. März 2017 noch nicht auf DVB-T2 HD umgestellt werden, senden bis zu deren Um-/Abschaltung weiterhin die Programme in DVB-T.
Weitere Informationen zur neuen Technik stehen unter www.DVB-T2HD.de zur Verfügung.
Ansprechpersonen