Dr. Jörg Lippert, Bereichsleiter Technik und Besonderer Vertreter beim BBU kommentierte dazu: „Die Nutzung von Solarenergie ist einer der elementarsten Bausteine der Umsetzung der Energiewende und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele. Daher sollten überall dort, wo die Potenziale sinnvoll und effizient genutzt werden können, diese auch gehoben werden. Eine pauschale flächendeckende Solar-Verpflichtung der Eigentümer nicht nur im Neubau, sondern sogar im Bestand ist allerdings der falsche Weg. So werden die dafür wichtigsten Akteure eher demotiviert als motiviert, den Weg zur Erreichung der Klimaneutralität zu forcieren.“
„Das vorliegende Gesetz wird gerade im Sanierungsbereich zu einer Bremse werden“, ist sich Dr. Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau, sicher. Laut Fraunhofer-Institute ISE liegen die Stromerzeugungskosten bei Solarkleinanlagen etwa von Hausdächern weit über der Einspeisevergütung, die die Betreiber der Anlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Dazu sagte Schreiner: „Damit werden sich viele Hauseigentümer gut überlegen, ob die Dachsanierung tatsächlich notwendig ist, da sie auf den Mehrkosten sitzen bleiben.“ Der mit dem Zwang verbundene Eingriff in die Eigentumsrechte sei das denkbar schlechteste Mittel, für eine breite Akzeptanz der für uns alle notwendigen Energiewende zu werben. „Viel wichtiger sind ein gutes Anreizsystem und einfache Förderregularien“, sagt Manja Schreiner.
Weitere Informationen zum Solargesetz finden Sie hier.
Ansprechpersonen