ABGEORDNETENHAUS BESCHLIESST NEUES BERLINER SPIELHALLENGESETZ

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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 12. Mai 2011 das neue Berliner Spielhallengesetz verabschiedet. Um dieses Gesetz wurde lange gerungen, insbesondere um die Frage, inwieweit es auch auf vorhandene Spielhallen Anwendung findet. "Wir begrüßen, dass bei dem Gesetz Anregungen des BBU aufgegriffen worden sind", so BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern. Mit diesem Gesetz hat Berlin als erstes Bundesland eine eigene landesrechtliche Regelung zur Eindämmung von Spielhallen geschaffen. Hintergrund der Berliner Bemühungen ist, dass in der Vergangenheit ein erheblicher Anstieg der Spielhallenstandorte zu verzeichnen war. "Eine Massierung von Spielhallen auf engem Raum ist nicht nur aus sozialer, sondern vor allem auch aus stadtentwicklungspolitischer Sicht höchst problematisch", so Kern weiter. Das Straßenbild in den betroffenen Kiezen würde auf diese Weise belastet.Das neue Gesetz, das nach Verkündung im Gesetzblatt Berlin in Kraft treten wird, enthält nunmehr wichtige Neuregelungen, die den Neuerlass von Spielhallenkonzessionen erheblich beschränken. Vorhandene Spielhallenkonzessionen erhalten einen Bestandsschutz bis zum Ende 2016. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit und müssen neu unter den neuen Voraussetzungen beantragt werden. In dem ersten Spielhallengesetz-Entwurf fehlte diese wichtige Regelung noch. Der BBU hatte es deshalb als unzureichend kritisiert.Weitere wichtige Regelungen des Gesetzes:  Künftig ist ein Mindestabstand von 500 m zwischen den verschiedenen Spielhallen vorgeschrieben. Dieser Abstand soll auch zu vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesuchten Einrichtungen eingehalten werden. Aus der bisherigen Nachtruhe von lediglich 5 bis 6 Uhr soll künftig eine Sperrzeit von 3 Uhr morgens bis 11 Uhr morgens werden. Darüber hinaus müssen Betreiben ihre Sachkunde nachweisen und Mitarbeiter Sucht-Präventionskurse belegen. Pro Standort sind künftig nur noch acht statt bisher zwölf Automaten zulässig.Teilweise waren weitergehende Einschränkungen wie ein Mindestabstand von 1000 m oder nur eine Spielhalle je 50.000 Einwohner gefordert worden. Diese wurde jedoch nicht umgesetzt.Die Branchenvertretung Automaten-Wirtschaftsverbände-Info rechnet mit Klagen gegen das Gesetz, da sie im Wegfall des Bestandschutzes einen enteignungsgleichen Eingriff sehen.  Download des Spielhallengesetzes

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18E7686_SpielhallenG_d16-4027
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