Ab dem 1. Juli 2009 muss in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche ein Energieausweis deutlich sichtbar aushängen. Bislang wurde dieser Pflicht allerdings erst für ein Viertel aller betroffenen Gebäude nachgekommen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) bei Bund, Ländern und Kommunen.
Die Aushangverpflichtung betrifft ca. 55.000 öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Landratsämter oder Krankenhäuser. Von den Energieausweisen, die bisher für öffentliche Gebäude ausgestellt wurden, sind 40 Prozent bedarfsorientiert und 60 Prozent verbrauchsorientiert. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und ist darin unabhängig vom Nutzerverhalten. Dagegen basiert der Verbrauchsausweis auf den Energieverbrauchsabrechnungen aus den letzten drei Jahren. Auf die Frage, ob sie in den nächsten fünf Jahren eine umfangreiche energetische Modernisierung in ihren Nichtwohngebäuden planen, gaben 83 Prozent der befragten Eigentümer eine positive Antwort. Ab dem 1. Juli 2009 gilt außerdem für alle Nichtwohngebäude, also auch für die in privater Hand: Bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung ist der Energieausweis Pflicht. Der Eigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen. Für Wohngebäude wurde die Energieausweispflicht bereits am 1. Juli 2008 stufenweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2009 benötigen alle Wohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Die Umfrage wurde von der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH im April und Mai 2009 durchgeführt. Befragt wurden insgesamt 300 öffentliche Eigentümer.