Mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil I, Nr. 22 vom 04.06.2014 hat der Landtag die Änderung des brandenburgischen Nachbarrechtsgesetzes beschlossen.
Für die Wohnungswirtschaft sind die Regelungen des § 19 a zum Überbau durch Wärmdämmung bedeutsam. Der BBU hatte in der entsprechenden Anhörung die Interessen seiner Brandenburger Mitglieder vertreten.
Das 2. Gesetz ist als PDF-Datei im Anhang verfügbar.
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09-14_nachbarrg_doc_20140617091625
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