Der Bereichsleiter Technik des BBU, Dr. Jörg Lippert, setzte sich in seinem Einführungsvortrag mit dem neuen Mieterstromgesetz auseinander, das im Juli 2017 in Kraft getreten war. Dieses fördere zwar die Akzeptanz des Klimaschutzes und der Energiewende unter den Mietern und senke die Stromkosten für die Mieter. Jedoch falle hier die EEG-Umlage in voller Höhe an und die Wohnungsunternehmen verlören ihre Gewerbesteuerfreiheit in der Vermietungstätigkeit. Zudem stehe die Art der Stromerzeugung den Wohnungsunternehmen nicht frei – vom Gesetz gefördert werde ausschließlich Strom aus Photovoltaikanlagen. Sein Fazit: Das Gesetz sei „gut gemeint, aber schlecht gemacht weil zu kurz gedacht“.
Unter der Moderation von Stefan Grützmacher (Euroforum-Vorsitzender) diskutierte Dr. Lippert anschließend gemeinsam mit Bodo Ruppach (Geschäftsführer der msu solutions GmbH), Florian Henle (Geschäftsführer der Polarstern GmbH) und Thomas Jebsen (Vorstandsmitglied der DKB) über die Vorteile und Nachteile von Mieterstrommodellen.
Fotos von Markus Bujack (GASAG)
Dr. Jörg Lippert, BBU-Bereichsleiter Technik, führte in das Thema Mieterstrom ein
Die Diskussionsrunde (vlnr): Florian Henle (Geschäftsführer der Polarstern GmbH), Thomas Jebsen (Vorstandsmitglied der DKB), Moderator Stefan Grützmacher (Euroforum-Vorsitzender), Bodo Ruppach (Geschäftsführer der msu solutions GmbH) und Dr. Jörg Lippert (BBU-Bereichsleiter Technik)